Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 07. März 2013
Anlage 4

Anlage 4 – (zu § 1 Absatz 4)GebührenverzeichnisGebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 324) Fundstelle Gebühren für die Erteilung einer Typgenehmigung auto left col1 1 20* left col2 2 115* center col3 3 25* Gebühren- nummer 1 center col1 Gebührentatbestand 1 center col2 Gebühr (EUR) 1 center col3 middle bottom 1 col1 Prüfung und Erteilung der Typgenehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 105 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer besonderen konstruktiven Merkmale) bzw. Erteilung einer Typgenehmigung nach der Richtlinie 98/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 1998 über Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bestimmt sind, und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 11 vom 16.1.1999, S. 25). 1 col2 404 bis 537 1 col3 1 col1 Prüfung und Erteilung des Nachtrags zu einer Typgenehmigung: 1 col2 1 col3 1 col1 Zu einer Typgenehmigung nach der ECE-Regelung Nr. 105 (Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Fahrzeugen für den Transport gefährlicher Güter hinsichtlich ihrer besonderen konstruktiven Merkmale) bzw. zu einer Typgenehmigung nach der Richtlinie 98/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 1998 über Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger, die zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße bestimmt sind, und zur Änderung der Richtlinie 70/156/EWG über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (ABl. L 11 vom 16.1.1999, S. 25): 1 col2 1 col3 002.1.1 1 col1 ohne Gutachten. 1 col2 125 bis 200 1 col3 002.1.2 1 col1 mit Gutachten. 1 col2 251 bis 260 1 col3 1 col1 Prüfung und Erteilung von Nachträgen ohne Gutachten für mehrere Erlaubnisse oder Genehmigungen gleichzeitig auf Grund desselben Sachverhalts wird eine Gebühr nach Gebührennummer 002.1.1 bzw. 002.1.2 (einmalig) zuzüglich 22,00 Euro für jeden weiteren Folgenachtrag erhoben. 1 col2 1 col3 1 col1 Prüfung und Erteilung der Unbedenklichkeitserklärung bei nachträglichen Änderungen genehmigter Fahrzeug- und Fahrzeugteiletypen wird die Hälfte der jeweiligen Gebühr nach den Gebührennummern 002.1.1 bis 002.1.2 berechnet. 1 col2 1 col3 1 col1 Nachprüfung der Übereinstimmung der Produktion auf Grund einer durch das Kraftfahrt-Bundesamt erteilten Erlaubnis oder Genehmigung, wenn: 1 col2 1 col3 1 col1 ein Verstoß gegen Meldepflichten festgestellt wird. 1 col2 1 col3 1 col1 eine Abweichung vom genehmigten Typ oder von den Vorschriften über die Erlaubnis oder Genehmigung festgestellt wird. 1 col2 1 col3 top left 50 3 1 all 1 1 gebuehren %yes;

Kurz erklärt

  • Die Gebühren betreffen die Prüfung und Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge, die gefährliche Güter transportieren.
  • Es gibt unterschiedliche Gebühren für die Erteilung einer Typgenehmigung, abhängig davon, ob ein Gutachten erforderlich ist oder nicht.
  • Bei mehreren Nachträgen zu einer Typgenehmigung wird eine Grundgebühr plus eine zusätzliche Gebühr für jeden weiteren Nachtrag erhoben.
  • Die Gebühr für die Unbedenklichkeitserklärung bei Änderungen an genehmigten Fahrzeugtypen beträgt die Hälfte der regulären Gebühr.
  • Nachprüfungen der Produktion können Gebühren auslösen, wenn Verstöße gegen Meldepflichten oder Abweichungen vom genehmigten Typ festgestellt werden.